Finanzierung und Förderung - Personalbildung für Unternehmen
Nicht nur Ihre Mitarbeiter selbst profitieren von beruflichen Weiterbildungen, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Diese Maßnahmen können jedoch oft teuer sein.
Hier können Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer Teams und Mitarbeiter Abhilfe schaffen. Damit Sie den Durchblick bewahren, haben wir nachfolgend die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber aufgeführt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Digitalisierung - fit für die Arbeitswelt von morgen
Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Handwerksunternehmen
Wie wird gefördert?
Zuschuss von höchstens 55.000 Euro für Einzelunternehmer; Zuschuss von höchstens 100.000 Euro für Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette
Was wird gefördert?
Investitionen in digitale Technologien, Qualifizierung der Mitarbeiter*innen im Umgang mit digitalen Technologien
Digitalisierungsprämie Plus
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Mitarbeitern*innen in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
Es werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro gefördert in Form eines direkten Zuschusses oder eines Darlehens.
Was wird gefördert?
Die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Verbesserung der IKT Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen, Mitarbeiterschulungen, die im Zusammenhang mit IKT Hard- und Software stehen.
Digitalpakt - speziell für Bildungseinrichtungen
Wer wird gefördert?
Länder und Gemeinden; damit werden alle Schulformen in der allgemeinen und beruflichen Bildung unabhängig von der Trägerschaft begünstigt.
Was wird gefördert?
Investitionen der digitalen Bildungsinfrastruktur sowie Weiterbildung der Lehrkräfte, IT Administration, Werkzeuge zur Erstellung von digitalen Inhalten, schulische mobile Endgeräte zum Ausleihen.
Mitarbeiter Qualifizieren und fördern
Qualifizierungschancengesetz
Wer wird gefördert?
Alle Beschäftigten, die Berufe ausüben, die durch neue Technologien ersetzt werden können oder die in Berufe arbeiten, in denen Fachkräftemangel besteht.
Wie wird gefördert?
Die Übernahme bzw. Zuschüsse von/ zu Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Die Zuschüsse variieren je nach Größe des Unternehmens. Es gilt: Je kleiner ein Unternehmen, desto höher die Förderung. Für die Weiterbildung von Geringqualifizierten sowie Menschen ab 45 Jahren und Schwerbehinderten in kleinen und mittleren Unternehmen gelten höhere Unterstützungsleistungen.
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden. Mit der Qualifizierung müssen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Arbeit-von-morgen-Gesetz
Ihr grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung!
Wer wird gefördert?
Geringqualifizierte, dazu zählen Arbeitnehmer*innen oder Arbeitslose ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, die mindestens 4 Jahre in einer an- oder ungelernten Tätigkeit beschäftigt sind.
Wie wird gefördert?
Übernahme von Lehrgangskosten sowie sonstige Weiterbildungskosten z.B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten; Übernahme des Gehalts, wenn dieses während der Weiterbildung fortgezahlt wird
Was wird gefördert?
Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Wer wird gefördert?
Freiberufler und KMUs mit maximal 500 Beschäftigten mit einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über ein zinsvergünstigtes Darlehen der L-Bank, unterstützt von der KfW.
Es werden Lehrgangskosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Prüfungsgebühren, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial, Reisekosten
Was wird gefördert?
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen
Weiterbildung und Qualifizierung während der Kurzarbeit
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer*innen, die sich in Kurzarbeit befinden
Was wird gefördert?
Volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen
- der Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt
- der*die Mitarbeiter*in in den letzten 4 Jahren nicht an einer Weiterbildung teilgenommen hat, die nach dem SBG III gefördert wurde
- die Maßnahme außerhalb des Betriebs durchgeführt wird und mindestens 120 Stunden umfasst
- wenn der/ die Mitarbeiter*in vom Strukturwandel betroffen ist oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstrebt (ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern*innen)
Mitarbeiter fördern - Steuerlast senken
Teilnahmegebühren für Fortbildungen und die dadurch entstandenen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand sind im Rahmen Ihres Jahresabschlusses steuerlich abzugsfähig.
Als Unternehmer können Sie nicht nur Mitarbeiter bei Fortbildungen fördern, Sie können auch Ihre eigenen Fortbildungskosten steuerlich geltend machen.
Befristete Corona-bedingte Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 25.08.2020
Die Sozialversicherungsbeiträge von Kurzarbeitern*innen werden bis 30.06.2021 vollständig erstattet.
Vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50% erstattet. Wenn die Mitarbeiter*innen während der Kurzarbeit an einer Qualifizierung teilgenommen haben, erhöht sich die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf 100% während dieses Zeitraums. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Qualifizierung mit einem Umfang von 120 Stunden und dass ein Weiterbildungsbedarf besteht.
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie zum Thema Förderung bei Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter. Fordern Sie mit dem Formular gerne einen unverbindlichen Beratungstermin an.
Oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf: